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NIS-2-Richtlinie

Netz- und Informationssysteme (NIS) gegen die neuen Herausforderungen im Bereich Cybersicherheit umfassend absichern.

Die Cyberbedrohungslage nimmt stark zu, daher sind neue Sicherheitsstandards erforderlich.

Die zunehmende Vernetzung der Gesellschaft und die rasante Digitalisierung haben dazu geführt, dass Netz- und Informationssysteme zu einem zentralen Bestandteil unseres Alltags und Geschäftstätigkeit geworden sind. Diese Entwicklungen bringen auch neue Herausforderungen in Bezug auf die Cybersicherheit von Unternehmen mit sich: Die Anzahl der Vorfälle, die Tragweite der Schäden sowie die Komplexität der Angriffe nehmen zu.

Um einen störungsfreien Betrieb von Netz- und Informationssystemen zu gewährleisten und finanzielle Verluste zu vermeiden sind somit neue Regelungen nötig. 

Vorsorge, Wirksamkeit und einheitliche Standards sind für resliente Systeme & Prozesse unabdingbar.

Das Inkrafttreten der bisher gültigen Richtlinie (EU) 2016/1148 konnte bereits erhebliche Fortschritte in Bezug auf die Cyberresilienz von Unternehmen im europäischen Raum erzielen. Überprüfungen haben gezeigt, dass diese Richtlinie ein erhebliches Umdenken bewirkt und digitale Sicherheitsvorkehrungen maßgeblich gestärkt hat. Dennoch können erhebliche Mängel und Sicherheitslücken nachgewiesen werden, die vorrangig mit der unterschiedlichen Umsetzung der Standards einher gehen: Art der Umsetzung, Detailliertheit sowie Art der Aufsicht variieren von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat stark. Die Unterschiede führen zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes und können sich nachteilig aufeinander auswirken.

Angesichts der Intensität des grenzüberschreitenden, digitalen Austausches werden mit den Neuerungen nun schärfere Rahmenbedingungen eingeführt und weitere Anwendungsbereiche eingeschossen. Ist auch Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen? 

Ziel der NIS-2-Richtlinie ist es, das Cybersicherheitsniveau in der gesamten Europäischen Union zu erhöhen, um schneller auf Cyberkrisen zu reagieren.

Die Maßnahmen & Pakete können auf folgende Themen herunter gebrochen werden:

Absicherung von Lieferketten (Supply Chain Security)

Erhöhte Sicherheitsanforderungen an Unternehmen

Erweiterung der Berichtspflichten

Umfassende Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen

Rechtzeitig aktiv werden & Ressourcen einplanen!

Die NIS2-Richtlinie der EU hat das Ziel, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau zu schaffen. Österreich hat die nationale Umsetzung mit dem NISG 2026 am 12. Dezember 2025 im Nationalrat beschlossen. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft – neun Monate nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt.

Mit dem Inkrafttreten entstehen umfangreiche Pflichten für tausende Unternehmen: Sicherheitsmaßnahmen, Meldepflichten und Risikomanagement in der Lieferkette. Zuständig für die Umsetzung und Kontrolle wird das neue Bundesamt für Cybersicherheit als zentrale Anlaufstelle sein.
 
Solbytech unterstützt Unternehmen dabei, die NIS2-Anforderungen rechtzeitig und effizient umzusetzen – von der Analyse über die Maßnahmenplanung bis zur Umsetzung.
Betroffenheit

Fällt Ihr Unternehmen unter die neuen Regelungen? Machen Sie den Check!

Pakete

Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden?

Registrierung & Meldepflichten

Welche Pflichten müssen betroffene Unternehmen erfüllen?

Strafen & Kontrollen

Welche Mechanismen zur Aufsicht und Durchsetzung gelten?

Service

Wie wir Ihnen weiterhelfen können.