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NIS-2-Richtlinie

Netz- und Informationssysteme (NIS) gegen die neuen Herausforderungen im Bereich Cybersicherheit umfassend absichern.

Die Cyberbedrohungslage nimmt stark zu, daher sind neue Sicherheitsstandards erforderlich.

Die zunehmende Vernetzung der Gesellschaft und die rasante Digitalisierung haben dazu geführt, dass Netz- und Informationssysteme zu einem zentralen Bestandteil unseres Alltags und Geschäftstätigkeit geworden sind. Diese Entwicklungen bringen auch neue Herausforderungen in Bezug auf die Cybersicherheit von Unternehmen mit sich: Die Anzahl der Vorfälle, die Tragweite der Schäden sowie die Komplexität der Angriffe nehmen zu.

Um einen störungsfreien Betrieb von Netz- und Informationssystemen zu gewährleisten und finanzielle Verluste zu vermeiden sind somit neue Regelungen nötig. 

Vorsorge, Wirksamkeit und einheitliche Standards sind für resliente Systeme & Prozesse unabdingbar.

Das Inkrafttreten der bisher gültigen Richtlinie (EU) 2016/1148 konnte bereits erhebliche Fortschritte in Bezug auf die Cyberresilienz von Unternehmen im europäischen Raum erzielen. Überprüfungen haben gezeigt, dass diese Richtlinie ein erhebliches Umdenken bewirkt und digitale Sicherheitsvorkehrungen maßgeblich gestärkt hat. Dennoch können erhebliche Mängel und Sicherheitslücken nachgewiesen werden, die vorrangig mit der unterschiedlichen Umsetzung der Standards einher gehen: Art der Umsetzung, Detailliertheit sowie Art der Aufsicht variieren von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat stark. Die Unterschiede führen zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes und können sich nachteilig aufeinander auswirken.

Angesichts der Intensität des grenzüberschreitenden, digitalen Austausches werden mit den Neuerungen nun schärfere Rahmenbedingungen eingeführt und weitere Anwendungsbereiche eingeschossen. Ist auch Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen? 

Ziel der NIS-2-Richtlinie ist es, das Cybersicherheitsniveau in der gesamten Europäischen Union zu erhöhen, um schneller auf Cyberkrisen zu reagieren.

Die Maßnahmen & Pakete können auf folgende Themen herunter gebrochen werden:

Absicherung von Lieferketten (Supply Chain Security)

Erhöhte Sicherheitsanforderungen an Unternehmen

Erweiterung der Berichtspflichten

Umfassende Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen

Rechtzeitig aktiv werden & Ressourcen einplanen!

Die NIS 2 Richtlinie der EU hat das Ziel, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau zu schaffen – und das möglichst bald. Bereits am 16. Jänner 2023 trat die neue Richtlinie zur Netz- und Informationsystemsicherheit in Kraft. Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die nötigen Maßnahmen umzusetzen. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen.

Darum informieren Sie sich rechtzeitig und entgehen Sie empfindlichen Strafen. Das Team von solbytech steht ihnen gerne in allen Belangen rund um die NIS-2-Regelung mit Rat & Tat zur Seite!

Betroffenheit

Fällt Ihr Unternehmen unter die neuen Regelungen? Machen Sie den Check!

Pakete

Welche Maßnahmen müssen umgesetzt werden?

Registrierung & Meldepflichten

Welche Pflichten müssen betroffene Unternehmen erfüllen?

Strafen & Kontrollen

Welche Mechanismen zur Aufsicht und Durchsetzung gelten?

Service

Wie wir Ihnen weiterhelfen können.