Art. 32
Sicherheit der Verarbeitung
TOMs nach Stand der Technik – Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Verfügbarkeit, Wiederherstellung, regelmäßige Prüfung.
DSGVO-Hub
Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau – und schnelle Meldungen, wenn etwas passiert. Hier finden Sie die sicherheitsrelevanten Pflichten im Überblick.
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Kurz beantwortet
Die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) verpflichtet Unternehmen, personenbezogene Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs, Art. 32) angemessen zu schützen, Verarbeitungen zu dokumentieren (Art. 30), bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen (Art. 35) und Datenpannen möglichst binnen 72 Stunden der Datenschutzbehörde zu melden (Art. 33). Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (Art. 83).
Möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden (Art. 33).
Grundsätzlich innerhalb eines Monats, verlängerbar (Art. 12).
Des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist (Art. 83).
Art. 32
TOMs nach Stand der Technik – Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Verfügbarkeit, Wiederherstellung, regelmäßige Prüfung.
Art. 33 und 34
Dokumentieren, bewerten, binnen 72 Stunden melden, bei hohem Risiko Betroffene informieren.
Art. 35
Bei voraussichtlich hohem Risiko – etwa bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten.
Art. 30
Dokumentation der Verarbeitungen inklusive allgemeiner Beschreibung der TOMs.
Art. 28
Dienstleister vertraglich binden und deren Schutzmaßnahmen prüfen.
Art. 25
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen und Datenminimierung von Beginn an.
Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, das NISG 2026 die Netz- und Informationssysteme kritischer Einrichtungen, ISO 27001 die Informationssicherheit insgesamt. Die technischen Maßnahmen überschneiden sich stark – wer sie einmal sauber aufsetzt und dokumentiert, erfüllt mehrere Anforderungen zugleich.
Hinweis: solbytech unterstützt beim technischen und organisatorischen Datenschutz. Rechtsberatung leisten wir nicht.
Leistung
TOMs, technische Zulieferung für Verzeichnis und DSFA, Datenpannen-Management.
Fachartikel
Was zu tun ist, wenn personenbezogene Daten betroffen sind.
Stand: 30.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Im kostenfreien Ersttermin klären wir, wo Ihre TOMs stehen.