Schritt 1
Betroffenheit prüfen
Sektoren, Unternehmensgröße und Sonderfälle – mit Orientierungsfragen, die keine Daten speichern.
NISG-2026-Hub Österreich
Seit 01.10.2026 gilt das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026. Hier finden Sie Betroffenheit, Fristen, Pflichten und unser Vorgehen – kompakt und mit Quellen.
Zuletzt aktualisiert:
Kurz beantwortet
In Österreich wird die NIS-2-Richtlinie durch das umgesetzt, das am 01.10.2026 in Kraft getreten ist. Betroffen sind vor allem mittlere und große Einrichtungen in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastruktur oder Herstellung von Waren. Sie müssen sich bis 01.01.2027 über „NIS 2 Services“ im Unternehmensserviceportal registrieren, Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und erhebliche Cybersicherheitsvorfälle melden. Zuständig ist das Bundesamt für Cybersicherheit.
01.01.2027Registrierungsfrist NISG 2026
Seit 01.10.2026; ab diesem Zeitpunkt gelten auch die Meldepflichten.
Registrierung über „NIS 2 Services“ im Unternehmensserviceportal.
An das zuständige Computer-Notfallteam (CSIRT).
Schweregrad, Auswirkungen, ggf. Kompromittierungsindikatoren.
Schnellcheck
Sektor, Größe und Lieferkette – die Auswertung erfolgt nur in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen.
Interaktiv · speichert keine Eingaben
Erste Orientierung nach der Systematik der NIS-2-Richtlinie. Die verbindliche Einstufung ergibt sich aus dem NISG 2026 (insb. § 25 zur Unternehmensgröße). Keine Rechtsberatung.
Drei Fragen bestimmen, was auf Ihr Unternehmen zukommt: Bin ich betroffen? Welche Maßnahmen brauche ich? Wie registriere und melde ich?
Schritt 1
Sektoren, Unternehmensgröße und Sonderfälle – mit Orientierungsfragen, die keine Daten speichern.
Schritt 2
Risikomanagement in 11 Paketen: von Risikoanalyse und Incident Response bis zu MFA und sicherer Kommunikation.
Schritt 3
USP-Zugang, ID Austria, Rollen, Meldefristen und Aufsicht – was Sie organisatorisch vorbereiten müssen.
Unser Vorgehen
Persönlicher Austausch statt generischer Beratung: Wir lenken den Blick auf das Wesentliche und wählen mit Ihnen den effizientesten Weg.
Sektor, Größe und Sonderfälle prüfen; Einstufung als wesentliche oder wichtige Einrichtung vorbereiten.
GAP- und Risikoanalyse gegen die Risikomanagementmaßnahmen, technische Checks wie Schwachstellen-Scans.
Priorisierter Maßnahmenplan aus Software- und Beratungsbausteinen, inklusive Fördermöglichkeiten.
Registrierung, Meldeprozess, Incident Response, Schulungen und laufender Betrieb – auf Wunsch als Managed Service.
Das NISG 2026 unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Wesentliche Einrichtungen unterliegen einer proaktiven Aufsicht, wichtige Einrichtungen einer nachträglichen Aufsicht – etwa bei Hinweisen auf Verstöße.
Die NIS-2-Richtlinie sieht Geldbußen von bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (wesentliche Einrichtungen) bzw. bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 % (wichtige Einrichtungen) vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Maßgeblich für Österreich ist der Gesetzestext des NISG 2026.
Bei einem Sicherheitsvorfall oder konkreten Verdacht können Sie uns über unsere regulären Kontaktwege erreichen. Wir klären gemeinsam, welche Unterstützung wir leisten können und ob weitere Spezialisten erforderlich sind. Für betroffene Einrichtungen gilt zusätzlich die Meldepflicht an das zuständige Computer-Notfallteam.
Leistung
Ein ISMS schafft die organisatorische Grundlage für viele NIS2-Anforderungen.
Fachartikel
Typische Stolpersteine – und wie Sie sie vermeiden.
Region
Persönliche Begleitung durch das Team aus Puch/Urstein und Zederhaus.
Stand: 30.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Gesetzestext des NISG 2026.
Klären Sie in einem kostenfreien Ersttermin, ob und wie stark Ihr Unternehmen vom NISG 2026 betroffen ist.
Ihre Ansprechperson
Florian Dodegge, MScISO 27001, Managementsysteme und strukturierte Umsetzungflorian.dodegge@solbytech.at