Kurz beantwortet
Was verlangt Art. 4 AI Act zur KI-Kompetenz?
Nach Art. 4 des EU AI Act müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen – auch von Personen, die KI in ihrem Auftrag nutzen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen muss nicht garantiert werden. Die Pflicht gilt seit 02.02.2025 und betrifft auch Unternehmen, die KI nur einsetzen. Bewährt haben sich zielgruppengerechte Schulungen, Leitfäden und eine KI-Nutzungsrichtlinie.
Viele Unternehmen setzen KI längst ein – oft ohne es zentral zu wissen: Texte werden mit Chatbots formuliert, Besprechungen automatisch zusammengefasst, Code mit Assistenten geschrieben. Genau hier setzt Art. 4 des EU AI Act an.
Wen die Pflicht trifft
Art. 4 richtet sich an Anbieter – wer KI-Systeme entwickelt und in Verkehr bringt – und an Betreiber – wer KI-Systeme in eigener Verantwortung beruflich einsetzt. Damit sind auch Unternehmen erfasst, die „nur“ fertige KI-Werkzeuge nutzen. Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob ein System als Hochrisiko eingestuft ist.
Was „KI-Kompetenz“ bedeutet
KI-Kompetenz umfasst das Wissen und Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein. In der Praxis heißt das: Mitarbeitende wissen, was ein KI-Werkzeug kann und was nicht, welche Daten sie eingeben dürfen und wie sie Ergebnisse prüfen.
Was sich 2026 geändert hat
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 wurde Art. 4 präzisiert: Unternehmen müssen Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz ergreifen, aber kein bestimmtes Niveau einzelner Personen garantieren. Zusätzlich sollen Kommission und Mitgliedstaaten die Bemühungen unterstützen, insbesondere für KMU.
Umsetzung in fünf Schritten
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Werkzeuge werden genutzt, von wem, wofür?
- Zielgruppen bilden: Alle Mitarbeitenden, intensive Nutzer, Verantwortliche für KI-Projekte, Führungskräfte.
- Inhalte festlegen: Grundlagen und Grenzen von KI, Datenschutz und Vertraulichkeit, Prüfung von Ergebnissen, Sicherheitsrisiken wie Prompt Injection, interne Regeln.
- Richtlinie erstellen: Welche Werkzeuge sind freigegeben, welche Daten tabu, wer ist Ansprechperson?
- Dokumentieren und auffrischen: Teilnahme und Inhalte festhalten, bei neuen Werkzeugen nachschulen.
Beispiele für Schulungsinhalte
- Für alle: Was KI kann und nicht kann, typische Fehler wie erfundene Fakten, Umgang mit vertraulichen und personenbezogenen Daten.
- Für intensive Nutzer: Gute Eingaben formulieren, Ergebnisse prüfen, Quellen kontrollieren, Grenzen freigegebener Werkzeuge kennen.
- Für Verantwortliche: Risikoeinstufung nach dem AI Act, Dokumentation, Lieferantenauswahl, Sicherheitsrisiken wie Prompt Injection.
Häufige Fehler
- Nur Technik schulen: KI-Kompetenz betrifft auch Datenschutz, Urheberrecht und Verantwortung.
- Einmal und fertig: KI-Werkzeuge ändern sich schnell – Inhalte auch.
- Schatten-KI ignorieren: Verbote ohne freigegebene Alternativen führen zu heimlicher Nutzung.
Verbindung zu Sicherheit und Datenschutz
KI-Kompetenz ist auch Sicherheitskompetenz: Wer weiß, dass vertrauliche Daten in öffentlichen KI-Diensten nichts verloren haben und KI-generierte Phishing-Mails überzeugend wirken können, schützt das Unternehmen. Deshalb verbinden wir KI-Kompetenz mit unseren Awareness-Schulungen.
Fazit
Art. 4 ist eine der wenigen AI-Act-Pflichten, die praktisch jedes Unternehmen betreffen – und eine der einfachsten, sie gut umzusetzen. Mit Bestandsaufnahme, Schulung und Richtlinie sind Sie auf der sicheren Seite. Mehr im EU-AI-Act-Hub.